Holzfaserdämmstoffe
AGEPAN® TSR
Lagerung/ Transport
Die Platten sind im Stapel liegend zu lagern. Der Abstand der Lagerhölzer darf max. 30 cm betragen und die Hölzer müssen exakt übereinander ausgerichtet sein. Beim Transport einzelner Platten und auch ganzer Pakete müssen die Kanten vor Beschädigungen geschützt werden. Einzelne Platten sollten möglichst hochkant bewegt werden. Das Material muss während der Lagerung vor direkter Befeuchtung geschützt werden.
Bearbeitung
Die Platten können mit handelsüblichen Holzhandwerkzeugen (Kreissägen, Bandsägen, Kettensägen) verarbeitet werden. Die Befestigung der AGEPAN® TSR auf Holzuntergründen erfolgt mit herkömmlichen Schrauben, Breitrückenklammern oder Tellerdübeln.
Klimatisierung
Grundsätzlich ist eine Klimatisierung des Materials auf die zu erwartende Gebrauchsfeuchte erforderlich. Hierzu wird die Verpackungsfolie während der Lagerung am Einbauort entfernt. Ggf. müssen die Längenänderung konstruktiv berücksichtigt werden. Eine Dehnungsfuge ist ggf. entsprechend der zu erwartenden Längenänderungen erforderlich.
Verlegung
- Kleinformatige Platten (1250 x 600 mm) AGEPAN® TSR werden auf Schalung (z.B. AGEPAN® DWD Protect, AGEPAN® UDP N+F) verlegt.
- Die Platten werden im Verband mit einem Stoßfugenversatz von mindestens 30 cm verlegt
- Befestigung der Platten bei der Verwendung einer Unterdeckbahn in Verbindung mit Konterlattung (mind. 40 x 60mm²) mit Doppelgewindeschrauben (z.B. SFS Twin UD)
- Großformatige Platten (1800 x 600 mm) können auch direkt auf dem Sparren verlegt werden.
- Die Montage hat trocken, fugenfrei und vollflächig zu erfolgen
- Die Platten werden im Verband mit einem Stoßfugenversatz von mindestens 30 cm verlegt
- Jede Platte muss mindestens auf zwei Sparren aufliegen.
- Befestigung ist mit zugelassenen Doppelgewindeschrauben (z.B. SFS Twin DU) durch die Konterlatte (mind. 40 x 60mm)auszuführen.
Entsorgung
Die thermische Entsorgung der AGEPAN® TSR ist durch die Verordnung zur Durchführung des Bundesemissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen 1.BimSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 geregelt.
Gemäß Anhang 3 der Altholzverordnung kann die AGEPAN® TSR dem Abfallschlüssel 170201, 030105 (AVV) zugeordnet werden.














